Thema: Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)

Ostarrichi > Wörterdiskussionen > Unbekannte Woerter

Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)
17.12.2012 von

Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)
17.12.2012 von System1

Ich konnte "Eingabe" nicht im Wörterbuch finden.

Wahrscheinlich wird das Wort in Österreich nicht als österreichisch empfunden. Der Begriff ist auf jeden Fall außerhalb Österreichs in der österreichischen Bedeutung nicht geläufig:

Meine Verwandschaft "geht auf die Gemeinde und macht eine Eingabe".

Gemeint ist damit vermutlich "geht zum Gemeindeamt und stellt einen Antrag".
Eventuell auch "... reicht eine Beschwerde ein".

Re: Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)
17.12.2012 von Koschutnig

Der Begriff ist auf jeden Fall außerhalb Österreichs in der österreichischen Bedeutung nicht geläufig Mag sein, dass sie nicht jedem amtsfernen Bundesbürger geläufig oder selbstverständlich ist, mag auch sein, dass der Computer andere, ältere Eingabe adressen aus dem Bewusstsein verdrängt hat, doch ist "die Eingabe " immer noch ein durchaus gesamt-amtsdeutscher Begriff. Nur ein paar Bespiele aus versch. Quellen (alle von DWDS, http://www.dwds.de/?qu=Eingabe&submit_button=S...):

DDR-Verfassung: ...ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben , Volksabstimmungen). DDR-Handbuch - G, in: Enzyklopädie der DDR, Berlin 1985 )

Beamtenrecht in D: Richtet sich die Beschwerde gegen den unmittelbaren Vorgesetzten (§ 3 Abs. 2), so kann sie bei dem nächsthöheren Vorgesetzten unmittelbar eingereicht werden. Der Beamte kann Eingaben an den Bundespersonalausschuß richten(Bundesbeamtengesetz (BBG), Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland)

Sozialrecht -D: Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben , Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung innerhalb einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist verlangen (Sozialgesetzbuch (SGB) - Verwaltungsverfahren, München 1998, S. 75)


Nazi-Justiz: Die Justiz war zunächst nicht informiert worden, so daß es zu Irritationen gekommen war - Vormundschaftsrichter erkundigten sich nach dem Verbleib geisteskranker Mündel, Richter und Staatsanwälte wurden mit Strafanzeigen der Angehörigen ermordeter Geisteskranker konfrontiert [...] Die Herrschaften wurden angewiesen, alle Eingaben und Strafanzeigen unbearbeitet dem Reichsjustizministerium vorzulegen (Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, Berlin 2001, S. 308)


Dt. Geschichte im 19. Jh: Der Verein meldete sich mit Eingaben an die sächsische Regierung und Resolutionen gegen Zensur, Zeitungsnachdrucke und Mißstände im Pressewesen (Mark Lehmstedt , Geschichte des deutschen Buchwesens, Berlin 2000)

Gruß -
K.

Re: Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)
17.12.2012 von System1

Mag sein, dass sie nicht jedem amtsfernen Bundesbürger geläufig oder selbstverständlich ist

Genau. Auch wenn der Begriff in den zitierten, teilweise recht alten Quellen vorkommt, so ist er in Deutschland ein Minderheiten-Jargon amtsnaher Bundesbürger. Er ist im Alltagsgebrauch nicht geläufig.

In Österreich ist eine Eingabe im Sinne eines Antrages dagegen allgemein üblich und verständlich.

Daher dachte ich ein Wörterbuch-Eintrag wäre nützlich, um Uneingeweihten zu helfen.

Eingabe, Antrag, Beschwerde
20.12.2012 von System1

.

Meine Verwandtschaft geht auf die Gemeinde und macht eine Eingabe.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und stellt einen Antrag.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und reicht eine Beschwerde ein.

Diese Begriffe sind alle gemeindeutsch (Standard in ar, ch, de), bedeuten aber nicht das Selbe:
die Eingabe
der Antrag
die Beschwerde

Gemeindeutsch: die Kommunalverwaltung

Österreichisches und deutschländisches Standarddeutsch: das Gemeindeamt

Österreichisches Standarddeutsch: das Stadtamt, der Magistrat

Deutschschweizerisches Standarddeutsch: die Gemeindeverwaltung, die Stadtverwaltung (die Gemeinde = ugs)

Deutschländisches Standarddeutsch: das Bürgermeisteramt

.

Eingabe, Antrag, Beschwerde
20.12.2012 von System1

.

Meine Verwandtschaft geht auf die Gemeinde und macht eine Eingabe.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und stellt einen Antrag.
Meine Verwandtschaft geht zum Gemeindeamt und reicht eine Beschwerde ein.

Diese Begriffe sind alle gemeindeutsch (Standard in ar, ch, de), bedeuten aber nicht das Selbe:
die Eingabe
der Antrag
die Beschwerde

Gemeindeutsch: die Kommunalverwaltung

Österreichisches und deutschländisches Standarddeutsch: das Gemeindeamt

Österreichisches Standarddeutsch: das Stadtamt, der Magistrat

Deutschschweizerisches Standarddeutsch: die Gemeindeverwaltung, die Stadtverwaltung (die Gemeinde = ugs)

Deutschländisches Standarddeutsch: das Bürgermeisteramt

.

Konjunktiv
20.12.2012 von System1



Daher dachte ich, ein Wörterbucheintrag sei nützlich, um Uneingeweihten zu helfen.

Re: Fehlendes Wort: Eingabe (in eine Eingabe machen)
20.12.2012 von System1

Dass "auf die Gemeinde gehen" umgangssprachlich ist, ist schon klar. Für mich klingt es lustig, weil ich unter "Gemeinde" in erster Linie eine "Gemeinschaft" verstehe. Wie in "Verehrte Pfarrgemeinde ...". Auf eine solche zu gehen klingt für mich daher besonders interessant.

Nicht, dass das falsch ankommt. Ich mag umgangssprachliche Formulierungen und Dialekte und bin für deren Gebrauch und Erhaltung. Wenn ich höre "De Raidn is woltan stickl" - "Joo, und hahl isse ah" kommen heimatliche Gefühle auf.

Dass Behörden in verschiedenen Ländern (in Deutschland teilweise sogar in Bundesländern) unterschiedliche Bezeichnungen haben ist eine Tatsache. Sie unterscheiden sich auch in Kompetenzen und Aufgaben. Auch dieses Thema war nicht mein Anliegen.

Worum es mir geht ist die "Eingabe":

Diese Begriffe sind alle gemeindeutsch (Standard in ar, ch, de), bedeuten aber nicht das Selbe:
die Eingabe
der Antrag
die Beschwerde


Kannst du mir bitte erklären welche Bedeutung "Eingabe" hat?

Einloggen





Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das Österreichische Volkswörterbuch ist eine Sammlung von österreichischen Wörtern. Als Volkswörterbuch stellt es nicht nur die Sprache der Bevölkerung dar, sondern bietet jedem die Option selbst mit zu machen. Derzeit sind über 1400 Wörter im Wörterbuch zu finden und über 10.000 Wörter wurden schon eingetragen.

Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

Im österreichischen Volkswörterbuch gehen wir weiter und bieten eine einzigartige Sammlung von Dialekten, Austriazismen und generell wichtigen Wörtern in Österreich. Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig. Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Zusätzlich umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich.

Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch unterschiedliche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache häufig genutzt, finden aber keinen unmittelbaren Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bildungsministerium mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprache interessierten Personen.