Kommentare (1)
Dachte erst es wäre ein Schreibfehler, doch...
als ich im Net stöberte, mußte ich erkennen in Österreich gab es früher einen Notär. Nachfolgend Textpassagen und Links dazu wer mag....
http://www.vhs-burgenland.at/downloads/judgem/05eisenstadt.pdf.........................Nach der Aufhebung der Grundherrschaft im Jahr 1848 endete das Abhängigkeitsverhältnis
vom Hause Esterházy und die jüdische Gemeinde wurde eine selbstständige
Dorfgemeinde mit freien und gleichberechtigten Bürgern, "die als 'Israeliten-Gemeinde
Eisenstadt' 1871 die politisch autonome 'Großgemeinde' Unterberg-Eisenstadt mit
eigenem Richter (= Bürgermeister) und Notär (= Amtmann) gründeten." (Reiss)
Unterberg-Eisenstadt konnte als einzige jüdische Gemeinde ihre Autonomie bis 1938
halten.......................oder auch......................
http://www.hornstein.at/index.php?site=86Einige prinzipielle Verfügungen der Gesetze von 1848 war jene des Jahres 1871 über die Regelung der Gemeinden. Organe waren die Gemeinderepräsentanz (der heutige Gemeinderat), welche aus dem Richter (der heutige Bürgermeister), seinem Stellvertreter und einigen Räten (den heutigen Gemeindevorständen) bestand. Der Gemeinde- bzw. Kreisnotär (der heutige Amtmann) wurde öffentlicher Beamter im Gemeindedienst. Durch das Matrikelgesetz von 1894 wurde der Notär auch Standesbeamter. Vor 1871 hatte die Notärsgeschäfte in Hornstein der Schulmeister miterledigt............
.-sh-
shadow 03.08.2007