Kommentare (3)
Fast nicht mehr im Sprachgebrauch aber Beispiele folgend:
MARKEN A. Goller - Briefmarken, Schätzungen, Verlassenschaften ...Verlassenschaft Die Übernahme ganzer Sammlungs-Nachlässe ist eine unserer Spezialitäten. Diese Nachlässe beinhalten häufig neben Alben und Kassetten auch ...
www.markengoller.com/show_content.php?sid=10PDF] VerlassenschaftsverfahrenDateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version
Entscheidung über besseres Erbrecht. 3. Einantwortung. Übergabe der Verlassenschaft an die Erben ... Einrechnung von Empfängen aus der Verlassenschaft ...
www.uni-graz.at/brewww_thunhart_ ks_erbr_uebersichtsfolien.pdf TodesfallSie hat jedoch dafür an die Verlassenschaft einen Übernahmspreis (€ 95.000,-) zu bezahlen, der auf Grund des Testamentes zwischen Ehegattin und Freundin ...
www.meingrundstueck.at/Wohnen_im_Eigentum/ ___Wohnung/Eigentumpartner/Todesfall/todesfall.html -sh-
shadow 20.11.2007
bin mit der übersetzung unzufrieden, weil...
...verlassenschaft ist das was der verstorbene hinterläßt (hinterlassenschaft wäre also - wenn man die hundstrümmerl außer acht läßt - richtig
erbschaft ist jedoch das, was der erbe annehmen oder ablehnen kann, was zuvor eine verlassenschaft des erblassers voraussetzt
greetz
wuppl
wuppl 20.11.2007
@wuppl
Gerne auch hier mal etwas dazuschreibe, vielleicht kann ich Deine Unzufriedeneit ins Gegenteil kehren *g : Wie ich schon schrieb, ist dieses Wort nicht mehr im gängigen Sprachgebrauch. Es war sehr verbreitet noch um die Jahrhundertwende und verliert allmählich an Bedeutung. Eine exakte Übersetzung ins deutsche fällt daher schwerer, da man die damalige treffende Übersetzung wählen müßte / könnte. Ich zitiere mal eine Größe aus Österreich Bertha von Suttner, die es in ihren Memoiren folgendermaßen verwendete : Einen sehr wichtigen Faktor in dem kommenden Prozeß bildet die Tatsache, daß Herr Emanuel Nobel aus Petersburg und der ganze russische Zweig der Familie sich dem Prozesse nicht anschließen. Dieser Umstand sichert die Ausführung des Testaments, insoweit es sich um den entsprechenden Teil der Verlassenschaft handelt. Folglich kann das Testament als feststehend gelten, was acht Zwanzigstel des ganzen Vermögens betrifft. Wenn ich mir dies nun zugrunde lege, diesen Text erlese, denke ich sinngemäß übersetzt zu haben. Aber wuppl, wie verschieden wir alle hier sind, denke ich, werden andere dies anders interpretieren oder zustimmen. Ich denke, dieses Wort ist trotz allem erhaltenswert und der Eintrag nicht unberechtigt. Die Zeit wird zeigen, ob andere sich anschliessen. Ein halbes Jahr vielleicht, mehr oder weniger, kann es ja immer noch raushauen. Ferner Dank an Dich für den guten Ton der "Beschwerde". LG -sh-
shadow 21.11.2007