Kommentare (8)
Es ist wirklich sehr interessant...
weil so ein Dokument gibt es in De nicht! Unvorstellbar bei uns..und ein absolutes Daumenwort für mich...Lg meli
Meli 08.01.2008
Und die deutsche Staatsangehörigkeit
wie wird die nachgewiesen?
JoDo 08.01.2008
Nur mit der Geburtsurkunde.. Lg meli
Meli 08.01.2008
Also, wenn man erst "später" in die BRD eingebürgert wird
bekommt man dann eine zweite Geburtsurkunde?
JoDo 09.01.2008
Meli 09.01.2008
@meli:
Das nehm ich einmal dankend zur Kenntnis, trotzdem sind da noch Fragen - keine akuten - aber doch: In Ö ist ja gelegentlich die Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises in schriftlicher Form Stand der Dinge. Was macht da ein Deutscher? • Die Geburtsurkunde vorlegen. Gut. Wenn der (deutsche Staatsbürger) aber nicht in D geboren ist, was hat der dann in der Hand? Eine Verleihungsurkunde oder was Vergleichbares? Also doch sowas Ähnliches wie einen Staatsbürgerschaftsnachweis. Das war meine Frage.
JoDo 09.01.2008
Meli 09.01.2008
Es gibt auch einen deutschen
„Staatsangehörigkeitsausweis“,
s.Bild
http://tinyurl.com/ouqrdlcden man im Gegensatz zu Österreich jedoch für die Ausstellung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht benötigt, die ihrerseits selbst zur Glaubhaftmachung der dt. Staatsangehörigkeit ausreichen, wenngleich sie allerdings nicht Beweiskraft besitzen.
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird nur auf Antrag und nach eingehender Prüfung von der Staatsangehörigkeitsbehörde (Standesamt oder Ausländeramt) ausgestellt. Er wird nur in seltenen Fällen benötigt und ist der Mehrheit der Deutschen wahrscheinlich unbekannt.
Mehr zum Staatsangehörigkeitsausweis“ s. WP
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis Koschutnig 12.11.2015