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Kommassierung

die, --, -en

Flurbereinigung, Arrondierung, Kommassation


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 13.12.2008
Bekanntheit: 8%  
Bewertungen: 1 8

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Kommentare (7)


7.8.2014: Der ursprünglich hier stehende Kommentar wurde wie so viele andere meiner Erstkommentare mit Erläuterung und Beispielen von fremder Hand willkürlich gelöscht. Immerhin hat man wenigstens den Eintrag stehengelassen.

Ersatz:
DUDEN-RS, Mannheim 1986: "Kommassierung bes. österr. für: Kommassation"
Wikipedia: "Unter Zusammenlegung (ugs. Kommassierung) versteht man in Österreich jene planmäßige und unter Leitung und Anordnung der Agrarbehörde erfolgende Flurneuordnung, deren sinngemäße Entsprechung man in Deutschland Flurbereinigung bezeichnet: Eine Veränderung der Flurgestaltung und -einteilung mit dem Ziel, sie den modernen landwirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen.
Die Bevölkerung in Österreich kennt diesen Vorgang weitgehend (noch) unter dem Begriff „Kommassierung“, obwohl das Wort in den einschlägigen Gesetzen nicht mehr vorkommt."
Koschutnig 13.12.2008


wenn der entsprechende
Wikipedia-Artikel wirklich wahr ist, dann ist´s österreichisches Amtsdeutsch, der Duden verschweigt diesen Umstand.
JoDo 14.12.2008


So geht's, wenn ein österr. Rechtswort - "Kommassation" - selbst für Fachleute so befremdlich ist, dass man vom dazugehörigen Verb eine neues, einfacheres Hauptwort bildet - "Kommassierung" - und dieses dann aus der offiziellen Amtssprache hinausfliegt: Die "Kommassierung" ist in österr. Gesetzestexten nicht mehr enthalten, denn sie wurde dort durch die simple "Zusammenlegung" ersetzt - werden aber Grundstücke zusammengelegt, spricht der österr. Bildungsbürger weiterhin stets von einer Kommassierung. Kehrt also eines Tages auch die Kommassation nach Österreich zurück?
Meyers Großes Konversationslexikon definiert diese vor einem Jahrhundert:
Kommassation (lat.), in Ö s t e r r e i c h die Zusammenlegung der in einer Flur zerstreut umherliegenden Grundstücke eines Eigentümers in größere zusammenhängende Flächen. Vgl. Flurregelung, S. 729.
source: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 327

DUDEN hingegen gibt keinerlei Hinweis mehr auf die einstige Selbstverständlichkeit im k.k. Österreich, wohl deshalb, weil sich das beglückende Fremdwort sowohl in den deutschen Spezialistengebrauch, als auch in die internationalen Übersetzungen eingeschlichen hat:

6. Ist es erforderlich den Liegenschaftsblatt der Antragstellung auf Vermögensrestitution beizufügen, wenn die Grundstückzusammenlegung (Kommassation) des Grundstückes durchgeführt wurde (Grundstückszusammenlegungsbestätigung erhalten)
source: Republik Serbien, Agentur für die Restitution

Koschutnig 28.05.2016


Das Nomen "Kommassierung" ist österreichisches Standarddeutsch für eine "Grundstückszusammenlegung" (mit Genitiv-s Standard in at).

Standard in at und de: die Flurbereinigung, die Kommassation
Standard in ch: die Güterzusammenlegung, die Grundstückzusammenlegung, die Arrondierung, die Güterregulierung

(VWB)
Standard 28.05.2016


@Oberhaenslir: Beende bitte deine Beurteilungen dessen, was und was nicht österreichischer Standard ist und was richtig oder falsch ist. Erheb dich doch bitte nicht auch noch über unseren Obersten Gerichtshof!
Zu deiner Behauptung des "Genitiv-s als österr. Standard bei der Grundstückzusammenlegung:
Hier sind ein paar gegenteilige Komposita ohne dieses Fugen-s:
Dem § 11 der Haupturkunde (zu diesem Begriff siehe Anhammer, Das Verfahren der Grundstückzusammenlegung[3] 8 Anm. 6 zu § 21 nö. FlVfLG 1975) betreffend das Zusammenlegungsverfahren D, die bereits dem Erstgericht vorlag, ist zu entnehmen, dass …
source: Oberster Gerichtshof, Entscheidungstext Geschäftszahl 5Ob48/82 v. 09.11.1982
Ganz entscheidungswesentlich für die fachliche Richtigkeit der gutachterlichen Schlussfolgerungen einer Unzulässigkeit der beantragten Grundstückzusammenlegung erweisen sich auch ausdrückliche Vorgaben im örtlichen Raumordnungskonzept selbst.
source: Landesverwaltungsgericht Tirol Erkenntnis Geschäftszahl LVwG-2015/39/0414-2
v. 14.07.2015
Am 30. Januar 1929 wird die Kommassation (Grundstückzusammenlegung) in Gramatneusiedl abgeschlossen
source: Univ. Graz, Die Arbeitslosen von Marienthal
Anzeigenpflichtige Bauvorhaben […] Grundstückzusammenlegung, Antrag an Gemeinde, Antrag an Vermessungsamt Baden
source: Gemeinde Brunn am Gebirge

Koschutnig 28.05.2016


Krampuslauf ?
Dec.2008 +2 von JoDo
Jul.2014 -1 von geldtasche
Sep.2014 -1 von Leisita

Kommassierung 1984 - 2000
Auf Grund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 28. April 1984 wurde mit Verordnung Zl V/1-384/3-1984 der Bgld. Landesregierung am 30. August 1984 das Kommassierungsverfahren Neuberg eingeleitet.
Ziel der Kommassierung war die Beseitigung der Kleinflächen, Schaffung von baureifen Hausplätzen und eines zeitgemäßen Wegenetzes, sowie die Verwirklichung von Gemeindeprojekten.
source: Neuberg / Nova Gora, Bgld

Koschutnig 04.06.2016



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