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Kinderbetreuungsgeld (KBG)

das, -es, -er

Elterngeld


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 05.11.2012
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 1 3

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Kommentare (13)


Die ersten Sätze im Wikipedia-Artikel "Kinderbetreuungsgeld: "Das Kinderbetreuungsgeld wurde im Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) 2000 vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ beschlossen.
Es handelt sich um eine monatliche Zahlung in Höhe von ca. 436 Euro, die bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt wird und in etwa dem Erziehungsgeld in Deutschland entspricht. Diese familienpolitische Sozialleistung wurde unter Kabinett Schüssel I eingeführt und soll es ermöglichen, dass Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten von einem Elternteil betreut werden."

Das "Kinderbetreuungsgeld" (KBG) - genauer wäre ja "Kleinkinderbetreungsgeld" - ist als familienpolitische Einrichtung für die ersten 3 Lebensjahre aus dem alten österr. "Karenzgeld" hervorgegangen.

Ein Jahr zuvor war aus dem deutschen "Erziehungsgeld" als Gegenstück des "Karenzgeldes" , das "Elterngeld" geworden.
Völlig identisch waren weder die alten, noch sind es jetzt die neuen sozial- und familienpolitischen Maßnahmen in den beiden Ländern, doch beide Maßnahmen sollen die Betreuung des Kindes durch einen Elternteil ermöglichen, der wegen der Betreuung nicht oder nicht voll erwerbstätig ist oder die berufliche Tätigkeit dafür unterbricht, in Österreich bis zum Ende des 3. Lebensjahres, also bis zu einem möglichen Eintritt in den Kindergarten, in D nunmehr nur im 1. Jahr, in best. Fällen 14 Monate lang, jeweils für das jüngste Kind. In seiner Höhe ist das dte. "Elterngeld" als Entgeld-Ersatz vom vorherigen Einkommen abhängig, während die österr. Förderung bis zu einer best. Einkommensgrenze ein fixer Betrag ist.

Nichts zu tun hat das österr. "Kinderbetreuungsgeld" aber mit der Domain "kinderbetreuungsgeld.de", die übrigens zu verkaufen ist. "Anbot anfordern" liest man da: http://www.kinderbetreuungsgeld.de/

Wesentlich ist: Es existiert in D keine staatliche Förderung mit der Bezeichnung "Kinderbetreuungsgeld"

und das deutsche Gesetz, das das "Elterngeld" betrifft und also das Gegenstück zum österr. Kinderbetreungsgeldgesetz ( KBGG) ist, ist das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG"
Koschutnig 05.11.2012


Kinder + Betreuung + Geld
Kinderbetreuungsgeld ist ein Begriff aus dem sozialen Netz und die drei verbundenen
Hauptwörter umschreiben doch schon für Jeden die eigentliche Bedeutung. Dann ist doch eine
Übersetzung übrflüssig meine ich. Oder wird durch das Erstellen dieses "Kompositums" gar ein
Austriazismus erzeugt ? Nur weil eine Kombination
dieser Art in D nicht (nehme ich an) existiert?
Somit wären alle Komposita aus deutschen Wörtern die nur in Ö vorkommen --- eintragsberechtigt ? ? ? ?
geldtasche 15.11.2012


Eigentlich Antwort eines Mod´s erforderlich...
Daher deine Frage aus Sicht eines Moderators - Beispiel (kursiv)

Zitat:
Ganz einfach - m...: (zu t.....t) [ von JoDo am 2012-10-14 14:06:03 ]
• Die Existenz des Wortes ist evident, die QUALITÄT steht daher außer Zweifel
• Ich verwende es nicht, daher kann ich keine bessere Note als 0 vergeben.
Verstehst?


Evident (Duden):
1a (bildungssprachlich) unmittelbar einleuchtend, keines Beweises bedürfend
1b (bildungssprachlich) augenfällig, offenkundig
Ergo: Ist ein Wort unmittelbar einleuchtend, keines Beweises bedürfend, offenkundig
oder augenfällig verdient es sich automatisch Qualität +1 / +2 . Offenkundig zum
Beispiel durch einen oder mehrere nachweisbare Links.....


Lasse Dir gerne "Beispiele" :-) zu dem Begriff zukommen - wenn magst !

LG Cubitus
Cubitus 18.11.2012


Kleine Liste
von Moderatoren, aus der Benutzerliste 1 - 64:
Halawachl, Brezi, dankscheen, klaser, pedrito, shadow, meli, JoDo.
JoDo 18.11.2012


Wenns´d mich meinst - Cubitus:
Ich bin ein Mensch und kein Automat!
Eine automatische Beurteilung gibt´s bei mir prinzipiell nicht. Wenn mir etwas nicht zur Beurteilung taugt, dann soll dir das auch recht sein.
JoDo 18.11.2012


"Somit wären alle Komposita aus deutschen Wörtern die nur in Ö vorkommen --- eintragsberechtigt ?"
Geldtasche: BINGO!
Stiegenhaus z.Bsp.
Stiegenhaus
ist aus zwei deutschen Wörtern zusammengesetzt und kommt speziell in Österreich vor. ...
JoDo 18.11.2012


Übrigens auch auf deutschen Seiten ist dieses Kompositum zu finden ...
http://www.wolpertswende.de/fileadmin/wolpertswende/user/dokumente/PDF/Sonstige/Broschuere_Geburt_Stand_06_2009.pdf
Seite 4
Cubitus 19.11.2012


Oder auch informativ aus D ist dieses Kompositum zu finden unter:
http://www.sozialhilfe24.de/forum/arbeitslosengeld-i-alg-1/kinderbetreuungsgeld-und-alg2-30228.html
Forum zu Kinderbetreuungsgeld und ALG2
Cubitus 19.11.2012


Na denn, falls nicht Bösartigkeit, sondern nur ein dickes Brett vor dem Kopf vorhanden ist, sag ich's halt noch einmal:
In Deutschland existiert keine staatliche Maßnahme mit der Bezeichnung „Kinderbetreuungsgeld“.
* Grundsätzlich hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (KBG) (www.sozialversicherung.at)
* Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (KBG) steht allen Eltern zu, deren Kinder
Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder ab 1. Jänner 2002 geboren wurden. (HELP.gv.at)
* Der Bescheid auf Zuerkennung des Kinderbetreuungsgelds (KBG) in der Variante 20+4 Monate wurde damals erst nach der 14-tägigen Einspruchsfrist zugestellt, - (Der Standard. http://tinyurl.com/j7w3wvp)

Und: Guck doch zum Eintrag: Steht da „Umgangssprache" oder „Amts- und Juristensprache“?
Hilft das?
Koschutnig 19.11.2012


Immer noch ein Stück weitersuchen!
Vielleicht hast du Glück und wirst durch das Folgende erleuchtet:
http://www.gratiser.com/Kindergeld
http://www.buzer.de/gesetz/6003/al32844-0.htm
Koschutnig 19.11.2012


»Seit Abschaffung des Karenzgelds und Einführung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) gibt es keine Statistik, wie viele Menschen in Karenz gehen, also wegen Kindern eine gewisse Zeit nicht die Arbeitsleistung erbringen.
Erfasst werden Bezieherinnen und Bezieher von KBG. Diese können aber durchaus auch – unterhalb der Zuverdienstgrenze – weiter arbeiten, arbeitslos, Studentinnen oder Studenten sein... «
http://www.maennernews.info/php/vaeterkarenz,139,548.html
Koschutnig 24.12.2012


In Kommentaren sind keine Bilder oder Kopien von Texten aus anderen Seiten erlaubt!
Cubitus 25.12.2012


In Kommentaren sind keine Bilder oder Kopien von Texten aus anderen Seiten erlaubt!
Erneut ein Text entgegen den Regeln eingesetzt. http://www.maennernews.info/php/vaeterkarenz,139,548.html wurde die gesamteAnfangspassage hier hineinkopiert.
Bitte die vorgegebenen Regeln einhalten!
Cubitus 25.12.2012



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