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Vordienstzeiten

Pluralwort

für Besoldung bzw. Entgelt und Rente/Pension anrechenbare Zeiten aus einem früheren Arbeitsverhältnis


Wortart: Substantiv
Tags: Verwaltungssprache,
Kategorie: Arbeitswelt
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 20.10.2016
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 3

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Kommentare (2)


DUDEN:
Vordienstzeiten, die
Wortart: Pluralwort
Gebrauch: österreichische Verwaltungssprache
Bedeutung: für Gehalt und Pension anrechenbare Zeiten aus einem früheren Arbeitsverhältnis
source: DUDEN online
Die Beamtin/Vertragsbedienstete oder der Beamte/Vertragsbedienstete ist bei Dienstantritt von der Dienstbehörde/Personalstelle nachweislich über die Bestimmungen zur Anrechnung von Vordienstzeiten zu belehren. Sie oder er hat sodann alle vor Beginn des Dienstverhältnisses zurückgelegten Vordienstzeiten nach § 12 Abs. 2 oder 3 GehG bzw. § 26 Abs. 2 oder 3VBG mitzuteilen. Die Dienstbehörde/Personalstelle hat aufgrund dieser Mitteilung und bei Vorliegen entsprechender Nachweise die Dauer der anrechenbaren Vordienstzeiten festzustellen, um welche die für die Vorrückung/Aufstufung wirksame Dienstzeit bei der Ermittlung der Einstufung zu verlängern ist.
source: Bundesministerium für Bildung
Anrechnung von Vordienstzeiten
Die Höhe des Anspruchs auf Lohn und Gehalt richtet sich in vielen Kollektivverträgen auch nach etwaigen Vordienstzeiten . Das sind bei anderen Arbeitgebern bei gleicher oder ähnlicher Tätigkeit geleisteten Arbeiten. Als Vordienstzeiten können aber auch z.B. Schulzeiten gewertet werden.
Wichtig ist es, den Arbeitgeber im Zuge der Vertragsgestaltung über die Vordienstzeiten zu informieren und diese gegebenenfalls auch nachzuweisen.
source: OÖ Arbeiterkammer


Der UNTERSCHIED (zur Kenntnsnahme durch potentielle, aber seriöse Negativ-Beurteiler):

Während DUDEN das Eintragswort als Pluralwort der österr. Verwaltungssprache klassifiziert, existiert in der deutschländischen Varietät der deutschen Sprache ein solches Wort allerdings auch als Singularbegriff:
Wehr- und Zivildienstzeiten gelten als ruhegehaltfähig. Eine gesonderte Anerkennung als Vordienstzeit erfolgt nicht.
source: Berlin online Stadtportal

Koschutnig 20.10.2016


Auch den Plural findet man in diesem Sinn immer öfter, im Kommentar zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings oft noch mit dem Zusatz "sog.":
Auch vertraglich gleichgestellte Zeiten (z.B. sog. Vordienstzeiten) können zu berücksichtigen sein.
source: Das Bürgerliche Gesetzbuch. Kommentar. Bd. 4,2
Der Begriff an sich dürfte allerdings bereits durchaus bekannt sein
Lanquart 05.03.2020



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