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Friedenskronenzins

der, -es, keine

Basis für Höchstmiete


Wortart: Substantiv
Tags: amtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 27.11.2016
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (2)


Friedenskronenzins :
Ein Urgestein und österreichisches Unikat ist der „Friedenskronenzins“. Der wurde im letzten Friedensmonat vor dem Ersten Weltkrieg im Juli 1914 festgesetzt. Damit die Hyperinflation während des Krieges – die Preise stiegen um das 14.000-fache – nicht die Wohnungsnot vergrößerte, wurden die Mieten einfach eingefroren. Die Heilige Kuh des Friedenskronenzinses, der auch heute nur bei wenigen Schillingen pro Quadratmeter liegt, wurde praktisch durch das ganze Jahrhundert getragen. Neuvermietungen zu einer Friedenskrone je Nutzwert wie anno dazumal sind lange passé.
source: Die Presse.com, 12.2.2010
Als „gerechter“ Zins wurde uns der Friedenskronenzins 1914 für 60 Jahre verordnet.
source: .Immobilien-Magazin.at, 02.10.2013
Seit 1982 existiert defacto kein Friedenskrone-Mietzins, weil neben dem Friedenskrone-Zins auch noch ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag eingehoben wird", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am Dienstag in Reaktion auf Universitätsprofessor Call zur Abschaffung des Friedenskrone-Zinses.
source: APA Presseaussendung 11.12.2001

Koschutnig 27.11.2016


Ungerechtigkeit „Friedenskronenzins
Es begann in Wien ab 1917. Um verarmten Kriegs-Heimkehrern billigen Wohnraum zu ermöglichen und damit Unruhen vorzubeugen, fror man den maximalen Mietzins bei nur einer Krone/m² ein. 1951 wurde daraus ein Schilling und so teuer ist es für 50.000 Wohnungen im Wesentlichen auch noch heute. ... Leben in einem Acht-Parteien-Mietshaus fünf zum „Friedenskronenzins“ , dann steht der Hausherr unter Druck, aus den drei verbliebenen so viel abzupressen, dass man insgesamt die Bausubstanz erhalten kann.
source: EU Infothek.com
1922 wurde mit dem Beschluss des ersten Mietengesetzes der monatliche Grundmietzins für eine Wohnung mit dem halben Jahresmietzins des Jahres 1914 festgelegt ("Friedenszins"). 1951 wurde wiederum der höchstzulässige Mietzins mit einem Schilling pro Friedenskrone 1914 festgelegt (Friedenskronenzins)
source: derStandard.at v. 9.8.2014

Koschutnig 27.11.2016



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