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Todfallsaufnahme, Todesfallsaufnahme

die, -, -n

Notarielle Bestandsaufnahme eines Nachlasses


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 26.05.2018
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Ohne dass ein Gerichtsauftrag zur Todfallsaufnahme vorgelegen sei, habe die Sekretärin des Beklagten einen am 13. September 2001 stattgefundenen Besuch der Mutter der Kläger in der Notariatskanzlei zum Anlass genommen, mit dieser gleich die Todfallsaufnahme durchzuführen.
source: OGH v. 29.9.2004 – RIS
Nur die erste Bestandsaufnahme, die "Todfallsaufnahme ", nimmt der zuständige Notar vor. Zu diesem Termin können Sie aber bereits Ihren gewählten Vertreter entsenden
source: Anwalt Strobl.at
Angehörige des Verstorbenen können sich unter Vorlage einer Sterbeurkunde auch sofort an den zuständigen Notar wegen der Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens wenden.
Zu dieser Todfallsaufnahme, bei der die persönlichen Daten und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen aufgenommen werden, werden in der Regel die nächsten Angehörigen vom Notar geladen. Der so zur Todfallsaufnahme Geladene wird eingeladen, entsprechende Unterlagen (Standesurkunden des Verstorbenen, Kontoauszüge, Bausparverträge, Fahrzeugpapiere u.ä.) zur Todfallsaufnahme mitzubringen
source: R&P Öff. Notare

Koschutnig 26.05.2018



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Das Österreichische Volkswörterbuch ist ein Verzeichnis von österreichischen Wörtern. Als Volkswörterbuch stellt es nicht nur die Sprache der Bevölkerung dar, sondern bietet jedem die Möglichkeit selbst mit zu machen. Derzeit sind über 1400 Wörter im Wörterbuch zu finden und über 10.000 Wörter wurden schon eingetragen.

Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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