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Abgängigkeitsanzeige

die, -n

Vermisstenanzeige


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Russi-4
Erstellt am: 23.11.2004
Bekanntheit: 70%  
Bewertungen: 54 1

Dieser Eintrag ist als Teil des Wörterbuches eingetragen.

Kommentare (9)


Während das österreichische Wort 'Abgängigkeitsanzeige' über jede Kritik erhaben ist,
finde ich dessen gemeindeutsche Entsprechung 'Vermisstenmeldung' eigentlich nicht ganz logisch. 'Vermisstmeldung' (analog 'Krankmeldung') wäre passender. Unter 'Vermisstenmeldung' würde ich mir als Unbefangener vorstellen, dass jemand irgendwo einen Vermissten entdeckt hat und das nun meldet (vergleiche: 'Staumeldung'). Aber es ist definitiv nicht so. 'Vermisstenmeldung' ist der einzig korrekte Ausdruck und daraus folgt für mich, dass viele Kritiken selbst ernannter Sprachpolizisten an angeblich "unlogischen" Wörtern oder Wendungen Mumpiz sind. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sich manches schon so fix eingebürgert hat, dass es "amtlich" geworden ist, anderes hingegen (noch) nicht.
Brezi 27.02.2008


Abgängigkeitsanzeige...
Wenn ich mal anmerken darf, dass *Vermisstenmeldung* doch eher in Zeitungen u.s.w.verwendet wird. Aber bei der Polizei * Vermisstenanzeige* heisst.Dies wurde mir von allen Seiten heute schon gesagt. Lg meli
Meli 28.02.2008


Abgängigkeitsanzeige
klingt dafür für den unbedarften Norddeutschen nicht so, als wäre es über jede Kritik erhaben. Man fragt sich dabei unwillkürlich, ob der Vermisste vom rechten Weg "abgegangen" ist - was eine Freiwilligkeit impliziert, die man ja bei "normal" vermissten Menschen nicht unbedingt voraussetzen kann. ;) (Vielleicht verwundert es nicht, dass hier oben dann von Abgängigkeit die Rede ist, wenn ein Straftäter nicht zu seiner Haft angetreten ist und von der Polizei gesucht wird.)
System1 08.12.2008


Ja, aber kein ¨normaler Mensch
käme auf die Idee, z.B. seinen Ehegpusi als abgängig zu melden, nur weil er/sie freiwillig keine Kneipe auf dem Nachhauseweg auslassen kann. Eine Anzeige setzt also schon einen aussergewöhnlichen Umstand voraus.
Weibi 08.12.2008


Soll ich mir da
zwischen dem "Straftäter, der nicht zu seiner Haft angetreten ist" und dem "Ehegspusi auf dem Nachhauseweg" irgendeinen Zusammenhang ausdenken?
JoDo 08.12.2008


Ja, bezüglich der Freiwilligkeit!
In Zusammenhang mit einer Anzeige. :)
Weibi 08.12.2008


Hat das mit der ö Rechtssprache zu tun? Anzeige heißt doch (für mich) Meldung eines Sachverhalts an Behörden zur weiteren Veranlassung. Also - Jemand fehlt, Obrigkeit, tu was!
Sigurd 15.05.2015


Völlig ok. Vermisst nenne ich einen Soldaten, dessen Schicksal im Krieg ungewiß ist.
ant18ikes 15.05.2015


die Abgängigkeitsanzeige (at) = die Vermisstenanzeige (gmd.) =
die Vermisstenmeldung (de) =
die Vermisstmeldung (ch)
Standard 12.05.2016



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