Kommentare (4)
Korrigiert
nach der aktuellen Gesetzeslage.
klaser 12.01.2014
Was unterscheidet den deutschen "Sachwalter" vom österr.?
Deutsches Beispiel siehe:-
http://dejure.org/gesetze/InsO/274.html"
Insolvenzordnung
7. Teil - Eigenverwaltung (§§ 270 - 285)
§ 274
Rechtsstellung des Sachwalters(1) Für die Bestellung des Sachwalters, für die Aufsicht des Insolvenzgerichts sowie für die Haftung und die Vergütung des Sachwalters gelten § 27 Absatz 2 Nummer 5, § 54 Nummer 2 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 entsprechend.
(2)
Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. § 22 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, daß die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuß und dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt, so hat der Sachwalter an dessen Stelle die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, und die absonderungsberechtigten Gläubiger zu unterrichten."Weiteres auf Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachwalter Compy54 12.01.2014
@compy
Danke. Die Sache ist vielschichtiger als geahnt.
klaser 12.01.2014
. Sachwalter, die vor dem 1. Juli 2018 bestellt wurden, sind nach dem 30. Juni 2018 gerichtliche Erwachsenenvertreter
source: Bundesgesetzblatt v. 17. 4. 2017, S. 19
Koschutnig 05.04.2018